



*Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für den Fall der Markenanmeldung zzgl. amtlichen Gebühren. Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Unsere Markenanwälte beraten Sie mit der Erfahrung aus insgesamt mehr als 7000 markenrechtlichen Beratungen und Markenanmeldungen.
Unsere markenrechtlichen Tätigkeiten
Wir beherrschen die gesamte Klaviatur des Markenrechts. Dies beginnt nicht erst mit der Markenanmeldung und endet nicht schon mit der Markeneintragung. Vielmehr erbringen wir aus einer Hand für Sie alle markenrechtlichen Dienstleistungen. Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen dabei, ihre Marken – egal ob ein Firmenname, Logo oder Produkt – rechtlich zu schützen, sie vor Missbrauch zu verteidigen und ihre wirtschaftliche Nutzung zu optimieren. Hier eine detaillierte Erklärung mit verständlichen Worten und Beispielen.
1. Markenanmeldung: Die Marke rechtlich schützen lassen
Was machen wir?
- Wir begleiten die Anmeldung Ihrer Marke, z. B. bei Behörden wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem EUIPO (für die EU) oder der WIPO (weltweit).
- Wir klären, ob Ihre Marke als Wortmarke (z. B. „Muster GmbH“) oder Bildmarke (z. B. ein Logo) angemeldet werden soll.
Beispiel:
Sie haben ein neues Produkt namens „SonnigFit“ entwickelt und wollen den Namen und das dazugehörige Logo schützen. Wir prüfen, ob diese Marke bereits existiert und helfen Ihnen bei der Eintragung, damit niemand sonst den Namen verwenden kann.
2. Markenschutz: Die Marke verteidigen
Was machen wir?
- Wir überwachen Ihre Marke, um sicherzustellen, dass niemand etwas Ähnliches anmeldet, das Ihre Rechte verletzt.
- Wir helfen, Ihre Marke vor Missbrauch zu schützen, z. B. vor Nachahmungen oder Verwässerung.
Beispiel:
Sie besitzen die Marke „GreenCup“ für nachhaltige Trinkbecher. Jemand meldet eine ähnliche Marke wie „GreenMug“ an. Wir schreiten ein und verhindern, dass diese Marke eingetragen wird, wenn sie Ihre Marke verwässert.
3. Markenverletzung: Ihre Rechte durchsetzen
Was machen wir?
- Wenn jemand Ihre Marke ohne Erlaubnis nutzt, helfen wir Ihnen, das zu stoppen.
- Wir vertreten Sie bei Abmahnungen und, falls nötig, vor Gericht.
Beispiel:
Ein Online-Shop verkauft gefälschte Produkte mit Ihrem Markennamen. Wir schicken eine Abmahnung und fordern, den Verkauf zu stoppen. Falls das nicht reicht, klagen wir vor Gericht.
4. Markenabmahnung: Unterstützung bei Konflikten
Was machen wir?
- Wir unterstützen Sie, wenn Sie jemanden abmahnen müssen, weil Ihre Marke verletzt wurde.
- Falls Sie selbst eine Abmahnung erhalten, prüfen wir, ob diese berechtigt ist, und helfen Ihnen, darauf zu reagieren.
Beispiel:
Ein Konkurrent behauptet, Ihr Firmenname „SchnellFix“ sei zu ähnlich zu seiner Marke „SchnellBox“ und schickt Ihnen eine Abmahnung. Wir prüfen, ob diese gerechtfertigt ist, und wehren die Ansprüche ab, falls sie unbegründet sind.
5. Markenverträge: Verträge rund um Ihre Marke
Was machen wir?
- Wir erstellen und prüfen Verträge, die mit Ihrer Marke zu tun haben, z. B.:
- Markenkaufvertrag: Verkauf einer Marke an ein anderes Unternehmen.
- Markenübertragsvertrag: Übertragung der Marke auf eine andere Firma.
- Abgrenzungsvereinbarung: Klärung der Nutzung zweier ähnlicher Marken.
Beispiel:
Sie möchten Ihre Marke „BioFresh“ an einen Konkurrenten verkaufen. Wir erstellen den Kaufvertrag und regeln, dass alle Rechte an der Marke übertragen werden.
6. Markenlizenz: Marken für andere nutzbar machen
Was machen wir?
- Wir helfen, Lizenzverträge zu erstellen, damit andere Ihre Marke nutzen können – und Sie dafür Geld bekommen.
- Einfache Lizenz: Mehrere Nutzer dürfen die Marke verwenden.
- Exklusive Lizenz: Nur ein Lizenznehmer darf die Marke nutzen.
Beispiel:
Sie besitzen die Marke „SpeedDrink“ und wollen einem Partner erlauben, diese für eine Getränkekollektion zu nutzen. Wir erstellen einen Lizenzvertrag, der die Nutzung und Bezahlung regelt.
7. Markenrecherche: Vermeidung von Konflikten
Was machen wir?
- Wir prüfen, ob Ihre Marke einzigartig ist oder ob es ähnliche Marken gibt, die Konflikte auslösen könnten.
- Wir führen weltweite Recherchen durch, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Marke rechtlich sicher verwenden können.
Beispiel:
Sie möchten die Marke „GlobeShoes“ anmelden. Wir recherchieren, ob es bereits eine ähnliche Marke wie „GlobalShoes“ gibt, die zu Problemen führen könnte.
8. Markenvertretung vor Markenämtern
Was machen wir?
- Wir übernehmen die Kommunikation mit Markenämtern und überwachen Fristen.
- Wir vertreten Sie in Widerspruchsverfahren, falls jemand Einspruch gegen Ihre Marke einlegt.
Beispiel:
Nach der Anmeldung Ihrer Marke „NaturPur“ legt ein Konkurrent Einspruch ein. Wir verteidigen Ihre Marke vor dem Markenamt.
9. Markenportfolio-Analyse und Optimierung
Was machen wir?
- Wir analysieren Ihre bestehenden Marken und entwickeln eine Strategie, wie Sie diese schützen, erweitern oder optimieren können.
- Wir helfen Ihnen, Ihre Marke langfristig rechtlich und wirtschaftlich abzusichern.
Beispiel:
Ein Unternehmen besitzt mehrere Marken für unterschiedliche Produkte. Wir prüfen, ob sie effizient geschützt sind, und schlagen Verbesserungen vor, z. B. durch weitere Anmeldungen oder Monitoring.
10. Beratung zu markenrechtlichen Fragen weltweit
Was machen wir?
- Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Marke, auch bei internationalen Projekten.
- Wir entwickeln Strategien, um Ihre Marke weltweit zu schützen, z. B. in den USA, China oder der EU.
Beispiel:
Sie wollen Ihre Marke „SolarTech“ in Asien schützen. Wir prüfen die Anforderungen in den jeweiligen Ländern und leiten die Anmeldungen ein.
Einige Urteile (Beispiele):
- BGH, Az. I ZR 65/14 („Sparkassen-Rot“):
- Farben können als Marke geschützt werden, wenn sie bekannt genug sind.
- Beispiel: Schutz des Rottons der Sparkassen.
- EuGH, Az. C-371/18 („Testarossa“):
- Unbenutzte Marken können gelöscht werden, wenn sie nicht ernsthaft genutzt werden.
Was wir als Markenrechtler für Sie tun können:
- Anmeldung und Schutz: Wir sorgen dafür, dass Ihre Marke rechtlich abgesichert ist.
- Verteidigung: Wir setzen Ihre Rechte durch, wenn andere Ihre Marke verletzen.
- Vertragsgestaltung: Wir helfen Ihnen, Markenverträge zu erstellen, die Ihre Interessen schützen.
- Strategie: Wir entwickeln langfristige Markenstrategien, damit Ihre Marke erfolgreich bleibt.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre Marke zu schützen, Konflikte zu vermeiden und den wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren.
Seit März 2016 heisst das Harmonisierungsamt „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“, die Gemeinschaftsmarke „Unionsmarke“
Zum 23. März 2016 werden Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft treten. Ab diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken [...]
Was passiert nach einer markenrechtlichen Abmahnung?
Reagiert der Abgemahnte nicht, so beantragt der Markeninhaber typischerweise eine einstweilige Verfügung. Alternativ kann er auch Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz erheben. Eventuell passiert auch nichts weiter. Beides ist mit einem ganz erheblichen Kostenrisiko [...]
wetter.de-App ist nicht als Werktitel schutzfähig; Apps jedoch grundsätzlich schon.
Bundesgerichtshof zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Apps für mobile Endgeräte wie [...]
Neue Version der 10. Nizzaklassifikation für die Einteilung der Waren und Dienstleistungen der Marken ab 1.1.2016
Nizza Klassifikation 2016 Die "Version 2016" der 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (gültig ab dem 1. Januar 2016)/h2> Am 1. Januar 2016 ist die "Version 2016" der 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 10-2016) in Kraft getreten. [...]
Wortmarke Goldbären gegen 3D-Gestaltung Goldfolie-Schokoladenbär mangels gedanklicher Ähnlichkeit keine Markenverletzung
a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr [...]
Ablauf einer Markenanmeldung
Wenn Sie mehr zum Ablauf einer Markenanmeldung beim deutschen Amt wissen möchten, klicken Sie bitte auf die nachfolgende Abbildung. Weitere Informationen zu deutschen, europäischen und internationalen Marken finden Sie auch in unseren FAQ. Dort haben wir ferner typische Fragen zu Abmahnungen wegen Markenverletzung hinterlegt.
Infografik – Ablauf und Kosten der Eintragung einer Marke
Video: Was ist eine Marke?
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